Pflegegeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Pflegegeld ist in Deutschland und Österreich eine Form der staatlichen Hilfe für pflegebedürftige Menschen.

Im 19. Jahrhundert hingegen war Pflegegeld die übliche Bezeichnung für eine Bezahlung, die kranke oder pflegebedürftige Menschen für die Aufnahme in eine Krankenanstalt und dortige ärztliche Behandlung aufzubringen hatten.[1]

In der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige gem. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB XI anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Bei erheblichem Hilfebedarf für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gewährt die gesetzliche Unfallversicherung ein Pflegegeld gem. § 44 SGB VII. Bei Hilfebedürftigkeit ist das Pflegegeld eine Leistung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Leistungsbezieher, die am Stichtag 31. März 1995 einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 69 Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) hatten, erhalten ein sog. Besitzstandspflegegeld.

Werden Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses erbracht, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen (§ 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Diese Leistung wird in der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls als Pflegegeld bezeichnet.[2]

Das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 EStG).

Die steuerliche Behandlung von Pflegegeld für Kinder in Familienpflege wird durch verschiedene BMF-Schreiben geregelt.[3]

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die bei der Ermittlung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe nicht als einzusetzendes Einkommen berücksichtigt wird.[4] Das Pflegegeld ist ferner unpfändbar und zwar sowohl für die pflegebedürftige Person selbst (§ 54 Abs. 3 SGB I) als auch für die Pflegeperson, sofern das Pflegegeld an diese weitergeleitet wird.[5]

Seit dem 1. Januar 2017 wurden die bis dahin geltenden Pflegestufen 0–3 im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes 2 durch nunmehr fünf Pflegegrade ersetzt. Dadurch haben sich auch die Leistungen geändert, die pflegebedürftige Menschen seitens der Pflegekassen beziehen.[6]

In Österreich ist das Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit eine Leistung des Bundespflegegeldgesetzes[7], das am 19. Jänner 1993 beschlossen wurde und mit 1. Juli 1993 in Kraft trat.[8][9][10]

Als Vorläufer war im Bundesland Vorarlberg der Pflegezuschuss, auch mit sieben Pflegestufen, über Initiative des Landesrates Fredy Mayer, seit dem 1. Jänner 1990 in Kraft, womit die Zuweisungen in Pflegeheime abnahmen und damit eine Alternative zur Pflegeheimunterbringung bewirkt war.[11] Bis 2012 gab es daneben Pflegegeldgesetze in den neun Bundesländern. Diese wurden mit dem 1. Jänner 2012 auf das Bundespflegegeldgesetz übergeleitet. Hierbei kam es zu einer – zunächst unbemerkt gebliebenen – Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen. Die Länder-Pflegegeldgesetze enthielten sogenannte Härtefall-Klauseln, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-Österreicher Anspruch auf Pflegegeld haben (z. B. § 3 Abs. 4 Wiener Pflegegeldgesetz, WPGG).[12] Vom Erfordernis der österreichischen Staatsangehörigkeit konnte abgesehen werden, „wenn das auf Grund der persönlichen oder familiären Verhältnisse (einschließlich der Verhältnisse der eingetragenen Partnerschaft) oder der wirtschaftlichen Verhältnisse der Fremden oder des Fremden zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erschien“ (§ 3 Abs. 4 WPGG). In der Folge wurde im Laufe des Jahres 2012 wiederholt pflegebedürftigen Personen, die in Österreich subsidiären Schutzstatus erhalten hatten, das Pflegegeld verweigert.

Eine jährliche Anpassung an die Inflation steht noch aus.[13][14] Im Jahr 2009 wurde das Pflegegeld erhöht (siehe Tabelle). Es sollte auch eine Neuordnung der Pflegestufen vorgenommen werden, um den tatsächlich höheren Zeitbedarf für Menschen mit Behinderung und/oder Demenz zu berücksichtigen.[15][16][17][18] Der Ministerialentwurf, der in Begutachtung war, wie auch der Vorschlag des Bundesbehindertenbeirats, für die Erschwernis aus Behinderung und/oder Demenz eine Stunde pro Tag vorzusehen, also 30 Stunden für einen Monat, soll auf Vorschlag des Sozialministers auf 25 Stunden reduziert werden.[19] Der Erschwerniszuschlag für schwerstbehinderte Kinder bis zum siebten Lebensjahr beträgt 50 Stunden, bis zum fünfzehnten Lebensjahr 75 Stunden.[20]

Zusätzlich gibt es ab der 3. Pflegestufe des Versicherten für Betreuung zu Hause (Hausbetreuung) eine Förderung für den pflegenden Angehörigen, abhängig vom beruflichen Status.[21]

In Österreich bezogen Ende 2010 über 370.000 Personen Pflegegeld vom Bund, im Juli 2012 waren es bereits über 440.000 Menschen.[22] Dazu kamen (bis Ende 2011) noch Bezieher nach den Pflegegeldgesetzen der Länder, im Jahr 2008 waren dies knapp 60.000.[23]

Pflegestufe Pflegegeld (€ monatlich) Pflegegeld-
bezieher (in %)(1)
(monatl. Pflegebedarf) bis Ende 2008 ab 2009
1 über 50 Stunden 148 154 21,7
2 über 75 Stunden 273 284 34,0
3 über 120 Stunden
(Schwere Behinderung, Rollstuhl)
422 443 16,4
4 über 160 Stunden
(Blindheit, Rollstuhl mit Stuhl- oder Harninkontinenz)
633 664 15,3
5 über 180 Stunden
(Dauerbereitschaft, Taubblindheit, Rollstuhl mit Ausfall Armfunktion)
859 902 8,0
6 über 180 Stunden
(Ständige Tag- und Nachtbetreuung)
1172 1242 2,8
7 über 180 Stunden
(Keine zielgerichtete Bewegung aller Extremitäten)
1562 1656 1,7
24-Stunden-Pflege (Förderung, ab der 3. Pflegestufe)
  Selbstständige 225 550
  Unselbstständige 800 1100
Quelle: APA/Hilfswerk[24], HV Pflegeversicherer[23]
(1) 
nur Bezug Bundespflegegeld

Es gibt keine explizite Pflegeversicherung, diese ist Bestandteil der obligatorischen Krankenversicherung.

Italien/Südtirol

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2007 wurde in Südtirol[25] mit dem Landesgesetz für Pflegesicherung ein Pflegegeld mit vier Stufen beschlossen, mit 510, 900, 1.350 bzw. 1.800 Euro pro Monat, wobei für die 1. Stufe ein Pflegebedarf von mindestens zwei Stunden täglich festgesetzt wurde.[26]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Frank Andert (Redaktion): Stadtlexikon Radebeul. Historisches Handbuch für die Lößnitz. Hrsg.: Große Kreisstadt Radebeul. 2., leicht geänderte Auflage. Stadtarchiv, Radebeul 2006, S. 184–185.
  2. Gerhard Fieseler: § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen (Memento vom 4. Juni 2016 im Internet Archive) Webseite des Fachzentrums für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt, abgerufen am 4. Juni 2016.
  3. Pflegegeld für Kinder in Familienpflege smartsteuer GmbH, Lexikon, abgerufen am 4. Juni 2016
  4. Das einzusetzende Einkommen mv-justiz, abgerufen am 3. Juni 2016.
  5. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2022, AZ IX ZB 12/22
  6. Neue Pflegegrade ab 2017, abgerufen am 9. Januar 2017
  7. Bundespflegegeldgesetz → Geltende Fassung
  8. help.gv.at Pflegevorsorge: Pflegegeld, Pflegende Angehörige, Betreuung zu Hause (Hausbetreuung), Soziale Dienste, Alten- und Pflegeheime
  9. Dachverband der Behindertenverbände Österreichs@1@2Vorlage:Toter Link/www.oear.or.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Klaus Voget: 15 Jahre Pflegegeld in Österreich 1. Juli 2008
  10. HELP.gv.at zum Pflegegeld
  11. Der Weg zum Bundespflegegesetz – Vorreiter Vorarlberg, Text: Österreichisches Rotes Kreuz
  12. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrW&Dokumentnummer=LRWI_S030_000@1@2Vorlage:Toter Link/www.ris.bka.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)
  13. BIZEPS Manfred Srb: 2 Prozent mehr Pflegegeld, 12. Oktober 2004
  14. BIZEPS Auszug aus dem Programm der Österreichischen Bundesregierung: 7. Soziale Herausforderungen, Gesundheit 7.1. Leistbare Pflege und Betreuung, 9. Jänner 2007
  15. BMSK@1@2Vorlage:Toter Link/www.bmsk.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven) Geplante Pflegegelderhöhung und Pflegestufenänderung zum 1. Jänner 2009
  16. BIZEPS Franz-Joseph Huainigg: Wir brauchen maßgeschneiderte Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Zur kommenden Pflegegeld-Novelle 6. Juni 2008
  17. BIZEPS Norbert Hofer: Maximale Erhöhung von 5 %, obwohl Inflationsverlust mittlerweile 20 % beträgt. 30. Juni 2008
  18. BIZEPS Christine Lapp: Trotz Neuwahlen Beschluss zum Pflegegeld neben vorgezogener Pensionserhöhung zum 1. November 2008 möglich. 10. Juli 2008
  19. BIZEPS Albert Brandstätter Lebenshilfe: Lebenshilfe bedauert Nivellierung des Erschwerniszuschlages auf 25 Stunden, 16. Dezember 2008.
  20. BIZEPS Rudolf Hundstorfer: Erschwerniszuschlag für schwerst behinderte Kinder 50 oder 75 Stunden/Monat, 26. Dezember 2008.
  21. Betreuung zu Hause (Hausbetreuung). In: Bürger/innen » Soziales und Notfälle » Pflegevorsorge. HELP.gv.at, Bundeskanzleramt Österreich, 1. August 2008, abgerufen am 17. August 2008.
  22. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/bundespflegegeld/index.html
  23. a b Hauptverband der Pflegeversicherer, zit. nach Neuer Höchststand an Pflegegeldbeziehern. In: Salzburger Nachrichten. Nr. 220, 19. September 2008, S. 2.
  24. nach SN-pur: Familienbeihilfe steigt heuer. In: Salzburger Nachrichten. Nr. 189, 13. August 2008, S. 2.
  25. Autonome Provinz Bozen Südtirol Webseite zu Familie, Soziales und Gemeinschaft
  26. BIZEPS Martin Ladstätter: Pflegegeld in Südtirol, 28. Juli 2008